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Unsere gesellschaftsrechtliche Tätigkeit reicht von der Gründung von Unternehmen über die Vorbereitung und Umsetzung von Umwandlungen und sonstigen Umstrukturierungen bis hin zur Ausgliederung von Geschäftsbereichen und der Konzeption und Begleitung nationaler und internationaler Joint Ventures. Natürlich stehen wir unseren Mandanten auch bei allen laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung, etwa bei der Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen oder bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Vorständen oder Geschäftsführern.

Zu unseren im Gesellschaftsrecht betreuten Mandanten zählen große in- und ausländische Kapitalgesellschaften einschließlich börsennotierter Unternehmen, mittelständische Unternehmen und Familiengesellschaften, Gesellschafter und Gesellschaftergruppen, Vorstände und Geschäftsführer, Einzelunternehmer und Unternehmensgründer.

Unsere Expertise und langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht kommt unseren Mandanten auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten zugute.

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