Wir beraten beim Erwerb oder Verkauf sowie bei allen anderen Übertragungen von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen. Unser Know-How umfasst alle Arten von Transaktionen aus dem klassischen M&A-Geschäft sowie den Bereichen Private Equity und Venture Capital.
Bei solchen Transaktionen sind wir umfassend für unsere Mandanten tätig – von der strategischen Planung über die Vorverhandlungen, die Due Diligence, den Entwurf und die Verhandlung der Transaktionsdokumente bis hin zum Fusionskontrollverfahren. Dabei kommt unseren Mandanten auch unsere besondere Expertise in Spezialgebieten wie dem gewerblichen Rechtschutz, der Informationstechnologie, dem Kartellrecht und dem Arbeitsrecht zugute. Im Private Equity-Geschäft beraten wir sowohl strategische Investoren als auch Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland. Häufig begleiten wir das Management im Rahmen von Management-Buy-Outs (MBOs) oder junge Unternehmen (Start-Ups) bei Finanzierungsrunden.
Besonderes Know-How haben wir darüber hinaus bei der Durchsetzung von Ansprüchen unserer Mandanten, die sich aus einem Unternehmenskauf und ähnlichen Transaktionen ergeben.
