Wir beraten beim Erwerb oder Verkauf sowie bei allen anderen Übertragungen von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen. Unser Know-How umfasst alle Arten von Transaktionen aus dem klassischen M&A-Geschäft sowie den Bereichen Private Equity und Venture Capital.

Bei solchen Transaktionen sind wir umfassend für unsere Mandanten tätig – von der strategischen Planung über die Vorverhandlungen, die Due Diligence, den Entwurf und die Verhandlung der Transaktionsdokumente bis hin zum Fusions­kontrollverfahren. Dabei kommt unseren Mandanten auch unsere besondere Expertise in Spezialgebieten wie dem gewerblichen Rechtschutz, der Informationstechnologie, dem Kartellrecht und dem Arbeitsrecht zugute. Im Private Equity-Geschäft beraten wir sowohl strategische Investoren als auch Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland. Häufig begleiten wir das Management im Rahmen von Management-Buy-Outs (MBOs) oder junge Unternehmen (Start-Ups) bei Finanzierungsrunden.

Besonderes Know-How haben wir darüber hinaus bei der Durchsetzung von Ansprüchen unserer Mandanten, die sich aus einem Unternehmenskauf und ähnlichen Transaktionen ergeben.